• Sarg bei Beerdigung

    Beerdigung

Sie wünschen eine evangelische Beerdigung

Anspruch auf eine evangelische Beerdigung haben grundsätzlich alle, die Mitglied in der Evangelischen Kirche sind. Bei einem Sterbefall sollte zuerst das Bestattungsinstitut informiert werden, dieses setzt sich dann wegen des Termins mit dem Pfarrer in Verbindung.Mit dem Pfarrer muss ein Termin für das Trauergespräch vereinbart werden. In diesem Gespräch wird der Lebenslauf des/der Verstorbenen und der Ablauf der Beerdigung besprochen.Wenn jemand zuhause stirbt, ist es üblich, dass der Pfarrer im Haus eine Aussegnung hält, ehe der/die Verstorbene aus dem Haus hinaus getragen wird. Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben keinen Anspruch auf kirchliche Beerdigung. Aus seelsorgerlichen Gründen wird sie dennoch gewährt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:Angehörige bitten den Pfarrer darum; der/die Verstorbene hat zu Lebzeiten sich eine kirchliche Beerdigung nicht verbeten; bei der Beerdigung muss gesagt werden, dass der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist.

Telefon: 07042 / 6 877
Fax: 07042 / 17 203

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